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   BGH, 20.09.1955 - 5 StR 183/55   

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https://dejure.org/1955,713
BGH, 20.09.1955 - 5 StR 183/55 (https://dejure.org/1955,713)
BGH, Entscheidung vom 20.09.1955 - 5 StR 183/55 (https://dejure.org/1955,713)
BGH, Entscheidung vom 20. September 1955 - 5 StR 183/55 (https://dejure.org/1955,713)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vergehen gegen das Lebensmittelgesetz in Tateinheit mit Betrug - Verstoß gegen die Pflicht zur Vereidigung eines Zeugen - Verbot der Verwertung einer Aussage eines nichtvereidigten Zeugen - Nichtvereidigung des Zeugen wegen Verdachts der Teilnahme an der angeklagten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 8, 155
  • NJW 1955, 1765
  • JR 1955, 472
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.03.1955 - 2 StR 406/54

    Voraussetzungen der Nachholung der Vereidigung eines Zeugen und Folgen deren

    Auszug aus BGH, 20.09.1955 - 5 StR 183/55
    Der hier vertretenen Rechtsansicht entspricht es auch, wenn in dem Urteil BGH 2 StR 406/54 vom 29.3.1955 = NJW 1955, 957 15 zu § 61 Nr. 3 StPO ausgeführt ist, das Gericht müsse bei der weiteren Verhandlung, insbesondere bei der Urteilsfindung stets prüfen, ob der zunächst angenommene Grund der Nichtvereidigung bestehe.
  • RG, 14.12.1908 - III 367/08

    Unter welcher Voraussetzung erfolgt bei Wiederaufnahme des Verfahrens die

    Auszug aus BGH, 20.09.1955 - 5 StR 183/55
    Die öffentliche Bekanntmachung des auf - wenn auch geringere - Verurteilung lautenden Urteils kann sich für den Angeklagten sehr wohl schädlich auswirken, zumal seit der Bekanntmachung des ersten Urteils schon ungefähr 4 Jahre verstrichen sind (vgl RGSt 42, 115).
  • BVerfG, 18.09.2018 - 2 BvR 745/18

    Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft und Anspruch auf rechtliches Gehör

    Bei einer Verletzung des Verfahrensrechts reicht es für die Feststellung des Beruhens aus, wenn die Entscheidung ohne den Verfahrensfehler möglicherweise anders ausgefallen wäre (vgl. BGHZ 27, 163 ; BGH, Urteil vom 26. April 1989 - I ZR 220/87 -, juris, Rn. 14; Heßler, in: Zöller, ZPO, 32. Aufl. 2018, § 545 ZPO Rn. 1; Krüger, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 5. Aufl. 2016, § 545 Rn. 14 für den Bereich des Zivilprozesses; Klose, in: BeckOK ArbR, 48. Ed. 1. Juni 2018, § 73 ArbGG Rn. 17 mit Verweis auf BAG, Urteil vom 23. Januar 1996 - 9 AZR 600/93 - für den Bereich des arbeitsgerichtlichen Verfahrens; vgl. BGHSt 1, 346 ; 8, 155 ; 9, 77 ; 9, 362 ; 14, 265 ; 20, 160 ; 21, 288 ; 22, 278 ; 27, 166 ; 28, 196 ; 31, 140 ; Franke, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl. 2012, § 337 Rn. 179 f. für den Bereich des Strafprozesses; vgl. ferner BVerwGE 14, 342 ; Suerbaum, in: BeckOK VwGO, 45. Ed. 1. April 2018, § 137 Rn. 36; Neumann, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 137 Rn. 17 für das verwaltungsgerichtliche Verfahren; vgl. schließlich Ratschow, in: Gräber, FGO, 8. Aufl. 2015, § 118 Rn. 34 für das finanz- und Udsching, in: BeckOK SozR, 49. Ed. 1. Juni 2018, § 162 SGG Rn. 7 für das sozialgerichtliche Verfahren).
  • BGH, 26.02.1993 - 3 StR 207/92

    Demonstranten - Präzisionsschleuder - Stahlkugelgeschosse - Zeugenvereidigung -

    Stellt sich im maßgeblichen Zeitpunkt der Urteilsberatung heraus, daß der zunächst angenommene Beteiligungsverdacht nach § 60 Nr. 2 StPO nicht mehr begründet ist, muß die Vereidigung des Zeugen nachgeholt werden (BGHSt 8, 155, 157; BGH bei Holtz MDR 1981, 268; BGH StV 1991, 196).

    Dieser Grundsatz erleidet jedoch eine Ausnahme, wenn das Gericht aus anderem Grunde von der Vereidigung absehen muß oder darf (BGHSt 8, 155, 157).

    Unter diesen Umständen ist auszuschließen, daß der Beschwerdeführer und seine Verteidiger durch die auf den Verdacht der versuchten Strafvereitelung zu Gunsten des Mitangeklagten H. gestützte Anordnung über die Nichtvereidigung in dem Sinne irregeleitet wurden, daß sie auf einen gegen H. fortbestehenden Tatverdacht der Alleintäterschaft vertrauten (vgl. dazu BGHSt 8, 155, 158).

  • BGH, 09.02.1995 - 4 StR 6/95

    Vereidigung - Gerichtsbeschluß

    Davon abgesehen entnimmt der Senat dem Urteil nicht, daß die Strafkammer im Zeitpunkt der Urteilsfindung einen Teilnahmeverdacht gegen die Zeugin nicht mehr angenommen hat (vgl. BGHSt 8, 155, 157), zumal ausdrücklich mitgeteilt wird, daß die Zeugin "im wesentlichen von ihrem Auskunftsverweigerungsrecht gem. § 55 StPO Gebrauch gemacht" hat (UA 12).
  • BGH, 03.01.1991 - 1 StR 609/90

    Vermerk im Führerschein, "dass der Erteilung der Fahrerlaubnis ein Führerschein

    Sie hätte deshalb seine Vereidigung nachholen müssen; denn maßgebend für die Entscheidung der Frage, ob ein Zeuge gemäß § 60 Nr. 2 StPO endgültig unvereidigt zu bleiben hat, ist nicht der Zeitpunkt der Beschlußfassung, sondern derjenige der Urteilsfindung (BGHSt 8, 155; BGH, NStZ 1981, 110).
  • BGH, 18.06.1985 - 1 StR 682/84

    Behandlung eines Antrags als Beweisermittlungsantrag - Ermittlung einer

    Nachdem das Gericht bei der Urteilsberatung zu der Überzeugung gelangt sei, Frau M. sei an den Straftaten ihres Sohnes nicht beteiligt, habe es die Vereidigung nachholen, eventuell unter dem Blickwinkel des § 61 Nr. 2 StPO neu prüfen, jedenfalls aber den durch die Anwendung von § 60 Nr. 2 StPO entstandenen Fehler beheben müssen (BGHSt 8, 155; BGH, Beschluß vom 12. Dezember 1980 - 2 StR 714/80 - bei Holtz MDR 1981, 268).
  • BGH, 26.06.1962 - 1 StR 62/62

    Rechtsmittel

    Außerdem wird die Belehrung vor oder während, der Aussage des Zeugen vorgenommen; über seine Vereidigung kann endgültig erst im Zeitpunkt der Urteilsfindung entschieden werden (BGHSt 8, 155, 157) [BGH 20.09.1955 - 5 StR 183/55].
  • BGH, 19.06.1962 - 1 StR 198/62

    Rechtsmittel

    Die Strafkammer hat auch im vorliegenden Verfahren geprüft, ob nach § 60 Nr. 3 StPO von Vogels Vereidigung abzusehen war, und im Urteil eingehend dargelegt, weshalb sie hier einen Verdacht im Sinne des § 60 Nr. 3 StPO nicht mehr für begründet hielt (UA 111; vgl. auch BGHSt 8, 155).
  • BGH, 26.06.1959 - 4 StR 66/59

    Rechtsmittel

    Gelangt er allerdings bei der Urteilsfindung zu der Überzeugung, daß der ursprünglich angenommene Teilnahmeverdacht in Wirklichkeit nicht besteht, so hat er die Vereidigung nachzuholen (BGHSt 8, 155, 157 ff) [BGH 20.09.1955 - 5 StR 183/55], wie umgekehrt eine eidliche Aussage als uneidliche zu würdigen ist, wenn sich nachträglich ein Verdacht der Teilnahme ergibt (RGSt 28.111 ff).
  • BGH, 05.03.1957 - 5 StR 40/57

    Rechtsmittel

    Die Anordnung nach § 81 StPO ist nur zulässig, um die Schuldfähigkeit, nicht die Glaubwürdigkeit des Angeklagten zu prüfen (BGH JR 1955, 472).
  • BGH, 15.05.1973 - 1 StR 128/73

    Fortsetzungszusammenhang bei Betrugsstraftaten - Rechtsfolgen einer

    Darin ist, wie von der Revision gerügt wird, ein Verstoß gegen die §§ 59 und 60 StPO zu sehen (BGHSt 8, 155).
  • BGH, 20.10.1965 - 2 StR 179/65

    Verurteilung zu einer Gefängnisstrafe wegen fortgesetzten Betruges in Tateinheit

  • BGH, 02.11.1962 - 4 StR 355/62

    Rechtsmittel

  • BGH, 05.05.1964 - 5 StR 111/64

    Vereidigung eines der Beteiligung verdächtigen Zeugen

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